Informationen zur aktuellen Entwicklung des Corona-Virus in Bruchsal
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in Sachen Corona-Virus hat die Stadt Bruchsal umfassende Maßnahmen beschlossen. Auf der Informationseite finden Sie alles Wissenswerte speziell für Bruchsal und seine Stadtteile.
Ab Januar 2009 liegt die Verantwortung für die kreiseinheitliche Abfalleinsammlung beim Landkreis Karlsruhe. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.awb-landkreis-Karlsruhe.de. Sie können sich gerne auch weiterhin an die Stadt Bruchsal wenden bei:
An- und Abmeldung von Müllbehältern für die kreiseinheitliche Abfalleinsammlung
Tausch bei Volumenänderung oder defekten Tonnen
Reklamationen
Anmeldung von Sperrmüll
Kauf von Restmüllsäcken sowie
Abfallberatung
Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelplätzen des Landkreises Karlsruhe ab dem 1. Januar 2021
Mit Einführung der Bioabfallsammlung ab Januar 2021 werden die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe/Grünabfallsammelplätze in Bruchsal (Nähe Deponie), Heidelsheim (Nähe Einkaufsmarkt B35) und Untergrombach (Rötzenweg) wie folgt geändert und einheitlich angepasst:
1. April bis 31. Oktober Montag bis Freitag 16 bis 18 Uhr Samstag 10 bis 16 Uhr
1. November bis 31. März Montag bis Freitag 15 bis 17 Uhr Samstag 10 bis 16 Uhr
Gebührenfreie Annahme folgender Wertstoffe und Grünabfälle: Papier, Pappe, Kartonagen, Metalle, Altholz (nicht aus dem Außenbereich), Styropor (nur Verpackungsmaterial), verwertbarer Bauschutt (max. 50 l), Elektrokleingeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien Grasschnitt, krautige und holzige Grünabfälle (z.B. Baumschnitt) Das Material ist getrennt nach holzig und grasig/krautige Grünabfälle anzuliefern. Annahme auf max. 5m³ je Anlieferung beschränkt.
Achtung, Maskenpflicht!
Auf allen Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelstellen gilt eine Maskenpflicht. Sowohl das Aufsichtspersonal als auch die Anliefernden müssen medizinische Masken im Sinnde der Corona-Landesverordnung vom 25. Januar 2021 tragen. Als medizinische Masken gelten OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) beziehungsweise KN95/N95.
Verwertung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig! Mehr...