Genehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Die DB InfraGO AG wird in Kürze ein Genehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Bau von 3 Lärmschutzwänden im Abschnitt Bruchsal einleiten.

Die Stadt Bruchsal wird von der Deutschen Bahn als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und kann sich zu den geplanten Maßnahmen äußern.

Im Vorfeld zu diesem Verfahren werden der Erläuterungsbericht und die Planunterlagen mit dem Verlauf der Lärmschutzwände, sowie das Baulärmgutachten zur Einsichtnahme interessierter Bürgerinnen und Bürger ausgelegt.

Die Planunterlagen liegen für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme vom

Freitag, den 26. April 2024 bis Freitag, den 31. Mai 2024 (einschließlich)im Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:

Montag                                  8.00 Uhr – 16.00 Uhr 
Mittwoch und Freitag             8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag                            8.00 Uhr – 17.00 Uhr

aus.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Bruchsal unter https://www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an stadtplanungsamt@bruchsal.de eingereicht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) abgegeben werden.

Die Äußerungen werden nach Abschluss der Auslegung der DB Netz AG als Vorhabenträgerin weitergeleitet.

Karlsruhe, den 25.04.2024
DB InfraGO AG
gez. Viola Dauth