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Europawahl 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürger/-innen der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Gewählt wird in allen Staaten der Europäischen Union. 

Wann wird gewählt?

Die Wahl­pe­ri­ode beträgt fünf Jahre. Die nächste Europa­wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Wer wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag


das 16. Lebensjahr vollendet haben,

seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie wird gewählt?

Den Stimmzettel erhalten die Wähler/-innen erst im Wahllokal.

Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim zentralen Briefwahlbüro der Stadt Bruchsal zu beantragen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.

 Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.

 Es findet Verhältniswahl statt.

 Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmabgabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige die ihren Hauptwohnsitz in Bruchsal haben
... werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Deutsche Staatsangehörige die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben
... können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten

Deutsche Staatsangehörige die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben
... können sich gemäß den dort geltenden Vorschriften in das Wählverzeichnis eintragen lassen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Bruchsal haben und erstmals in Deutschland wählen möchten
... müssen hierfür einen Antrag stellen

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die sich bereits für die letzte Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis haben eintragen lassen
... werden für alle zukünftigen Europawahlen automatisch wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet haben,

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.