Feststellung etlicher Verstöße bei Shishabars und -shops

Neun Kilogramm Wasserpfeifentabak bei Kontrolle von Shishabars beschlagnahmt

Am 18. Juli wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei, Zoll, Finanzamt und Ordnungsamt Verkaufsstätten und Shishabars „auf Herz und Lunge durchgecheckt“. In allen kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt. Unter anderem Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz und die Abgabenordnung, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Gaststättengesetz, die Spielverordnung, den Brandschutz und wegen Steuerhinterziehung.
„Ein gelungener Einsatz“, lobt der stellvertretende Leiter des Polizeireviers Uwe Mangang. „Und einmal Zeichen für hervorragende Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.“ Über weit weniger Verstöße freut sich auch Jessica Deutsch, Leiterin des Ordnungsamtes, „denn unsere regelmäßig durchgeführten Aktionen zeigen Wirkung.“
Seit dem 1. Juli 2022 wurde durch das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass Wasserpfeifentabak lediglich in Verpackungen bis zu 25 Gramm verkauft werden darf. Altbestände mussten bis zum 30. Juni aufgebraucht werden. Unter anderem wurden daher vom Zoll 8,8 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 800 Milliliter E-Liquid beschlagnahmt — damit werden drei Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tabaksteuergesetzes eingeleitet. Des Weiteren wird ein Strafverfahren wegen Betrugs und Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eröffnet. Es konnten verschiedene Verstöße gegen das Gaststättengesetz, bei Spielautomaten, Rettungswegen, CO² - und Feuermelder festgestellt werden. Durch das Finanzamt wurden bei der Buchprüfung bei allen kontrollierten Anhaltspunkten unregelmäßige Kassenführung festgestellt.