Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffen/-innen und Jugendschöffen/-innen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die Stadt Bruchsal sucht aus diesem Grund für die neue Periode von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 Ehrenamtliche, die sich für das Amt der Schöffen/-innen oder Jugendschöffen/-innen aufstellen lassen möchten. Grundsätzlich kann sich jede/-r bewerben, jedoch müssen ein paar Punkte beachtet werden. Gesucht werden Menschen, die in Bruchsal wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Wer sich für das Amt der Schöffen/-innen oder Jugendschöffen/- innen interessiert, kann sich bis zum 30. April 2023 beim Rechtsamt der Stadt Bruchsal, E-Mail rechtsamt@bruchsal.de bewerben.