Allgemeine Informationen zu Gutachterausschüssen
Die Gutachterausschüsse bestehen aus ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten sachkundig und erfahren sind. Im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal arbeiten Gutachterinnen und Gutachter aller beteiligten Kommunen zusammen.
Der Gutachterausschuss beschließt in Teilausschüssen in regelmäßigen nichtöffentlichen Sitzungen über Anträge auf Verkehrswertgutachten.
In zweijährigem Turnus beschließt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte - also den durchschnittlichen Lagewert für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands - flächendeckend für das gesamte Zuständigkeitsgebiet. Zum Beschluss der Bodenrichtwerte kommt der gesamte Gutachterausschuss zusammen. Am Beschluss der Bodenrichtwerte sind auch Vertreter der Finanzbehörden beteiligt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erledigt die mit der Wertermittlung verbundenen Verwaltungsaufgaben und bereitet die Beschlussfassungen des Gutachterausschusses vor.
Die wesentlichen Regelungen zu den Gutachterausschüssen und deren Aufgaben sind in den §§ 192 und 193 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung enthalten.