Infos zur Covid-19-Pandemie und Impfungen

Die Rathäuser der Stadt Bruchsal sind wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung mit namentlicher Anmeldung wird jedoch weiterhin empfohlen.

Informationen für den Landkreis Karlsruhe veröffentlicht das Landratsamt auf seiner Corona-Infoseite.

Über alle Fragen rund um die Impfung informiert die Kassenärztliche Vereinigung unter der Hotline-Nummer 116 117. 

Aktuelle Informationen zu Terminen für die Impfung gegen COVID-19 finden sich unter Informationen zu Impfterminen.

Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Zum 1. Oktober 2022 tritt die neue Corona-Verordnung des baden-württembergischen Landesregierung in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 7. April 2023. 

Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) - Landesverordnung

  • Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Für das Personal (wenn tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht):
    • im ÖPNV,
    • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste,
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die medizinische Untersuchungen,  Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchführen.
    •  Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchführen.

Maskenpflicht (FFP2) - Bundesverordnung

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Für Patient/-innen sowie Besucher/-innen:
    • in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
    • in voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen,
    •  in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, 
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    •  Dialyseeinrichtungen,
    •  Tageskliniken,
    •  Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchführen, 
    •  Rettungsdienste
    •  in anderen vergleichbaren ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre.
  • Bei FFP2-Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre auch eine medizinische Maske tragen.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
  • Sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Testpflicht

  • Für Besucher/-innen in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (Bundesregelung, § 28b Absatz 1 Nr. 3 IfSG).
  • Für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit (Bundesregelung, § 28b Absatz 1 Nr. 4 IfSG).
  • Eingliederungshilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten.
  • In Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, in Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten. 
  • Landeserstaufnahmeinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und sowie Geflüchteten etc.
  • In Justizvollzugsanstalten etc.

Ausnahmen von der Testpflicht

  • Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz im Einsatz.
  • Besuchende, Begleitpersonen oder andere Personen im Rahmen eines Notfalleinsatzes, eines Krankentransports oder zur Sterbebegleitung.
  • Personen, die die oben genannten Einrichtungen lediglich für einen unerheblichen Zeitraum ohne Kontakt zu den in der Einrichtung behandelten, betreuten oder gepflegten Personen betreten, sowie für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres 

Die vollständige Wortlaut der Verordnung sowie alle wichtigen FAQ's finden sich auf der Homepage der Landesregierung.

Die einzelnen Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung-Schule  und der Corona-Verordnung-KITA bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen .

Icon zu Abstands- und Hygieneregeln
Empfehlung der Landesregierung - Grafik: Land Baden-Württemberg

Wie verhalte ich mich bei einem positiven Test?

Ansprechpersonen im Rathaus

Allgemeine Information

Rathaus und Bürgerbüro: Terminvereinbarung weiterhin empfohlen

Das Bürgerbüro und alle Verwaltungsstellen sind wieder zu den vor Corona üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Eine telefonischer Terminvereinbarung wird bei persönlichem Erscheinen im Rathaus weiterhin empfohlen.

Im Bürgerbüro geben die städtischen Mitarbeiter/-innen zu folgenden Zeiten telefonisch Auskunft oder vereinbaren einen Termin: Montag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und jeden ersten und dritten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. Dienstag ist geschlossen.

Für die fünf Verwaltungsstellen gelten die folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr. Auch hier ist Dienstag geschlossen. Die Verwaltungsstellen Untergrombach und Heidelsheim haben zudem montags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

Abwasserbetrieb

Sekretariat
E-Mail
Telefon (07251) 79-603

Amt für Familie und Soziales

Sekretariat Amtsleitung
E-Mail
Telefon (07251) 79-475

Amt für Liegenschaften und Geoinformation

Frau Vogel
Städtische Grundstücke/Liegenschaften, Baulandumlegung und Erschließungsbeiträge
E-Mail
Telefon (07251) 79-439

Frau Grobs
Geographisches Informationssystem, Baulastenabfragen, vermessungstechnische Fragen
E-Mail
Telefon (07251) 79-434

Frau Ziegter
Gutachterausschuss
E-Mail
Telefon (07251) 79-177

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Bruchsal ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Montag und Mittwoch zwischen 14 und 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr. Auch können Sie eine E-Mail an folgende Adresse schicken: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de.

Baurechtsamt / Bürgerservice Bauen

Baurechtsamt/Bürgerservice Bauen
E-Mail
Telefon (07251) 79-600

Ordnungsamt

Vorzimmer
E-Mail
Telefon 07251 79- 367

Presse

Pressestelle
E-Mail
Telefon (07251) 79-338

Ina Rau, Pressesprecherin
E-Mail
Telefon (07251) 79-154

Standesamt

Geburten
E-Mail
Telefon (07251) 79-239

Sterbefälle
E-Mail
Telefon (07251) 79-187

Stadtbauamt

Sekretariat Amtsleitung
E-Mail
Telefon (07251) 79-428

Sekretariat Tiefbau, Grün und Landschaftspflege
E-Mail
Telefon (07251) 79-419

Sekretariat Gebäude- und Energiemanagement
E-Mail
Telefon (07251) 79-182

Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung


Birgit Welge
Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH)
Leitung Stabsstelle Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing

E-Mail wirtschaftsförderung@bruchsal.de  
Telefon 07251/79-5845                                  
Telefax 07251/79-11-5845 
Zi.Nr. 1.004

Christine Dimmelmeier 
Assistenz Wirtschaftsförderung / Projektkoordination

E-Mail wirtschaftsförderung@bruchsal.de
Telefon 07251/79-257
Telefax 07251/79-11-257                          
Zi.Nr. 1.003

Lisa Christofzik
Stadtmarketing

E-Mail stadtmarketing@bruchsal.de
Telefon 07251/79-1969                         
Telefax 07251/79-11-1969
Zi.Nr. 1.002

Patricia Erdel
Assistenz Stadtmarketing

E-Mail stadtmarketing@bruchsal.de
Telefon 07251/79-1968                          
Telefax 07251/79-11-1968
Zi.Nr. 1.002

Karsten Lonhard
Dipl. Betriebswirt
Citymanagement

E-Mail citymanager@bruchsal.de                                  
Telefon 07251/79-1965                          
Telefax 07251/79-11-1965
Zi. Nr. 1.001

Stadtplanungsamt

Sekretariat, Frau Adam und Frau Splettstößer
E-Mail
Telefon (07251) 79-386

Bürgerbüro und Verwaltungsstellen

Das Bürgerbüro und alle Verwaltungsstellen sind für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger trotz Corona geöffnet. Um die Hygienevorschriften einzuhalten, können Termine online vereinbart werden.
 
Um Sie und uns zu schützen, appellieren wir an Sie, die Besuche im Bürgerbüro und in den Verwaltungsstellen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Nicht verschiebbar und nur mit persönlichem Erscheinen zu erledigen sind:

  • Beantragung von Personalausweisen
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Wohnsitzanmeldungen
  • Beglaubigungen
  • Abholung von Fundsachen

Die Abwicklung von Angelegenheiten, die ohne persönlichen Kontakt bearbeitet werden können, erfolgt über Briefkasten, Postzustellungen, via Telefon bzw. E-Mail. Dies sind insbesondere:

Bei folgenden Angelegenheiten wird die Notwendigkeit geprüft:

  • Beantragung von Reisepässen/Kinderreisepässen
  • Beantragung von Fischereischeinen

Kontakt Bürgerbüro

Telefon 072 51 / 79 - 500
E-Mail buergerbuero@bruchsal.de

Öffnungszeiten
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
8 bis 12 Uhr
Mittwoch
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Samstag (jeder ersten und dritte im Monat)
9 bis 12 Uhr

Kontakt Verwaltungsstellen

Für die fünf Verwaltungsstellen gelten die folgenden Zeiten:

Montag
8 bis 12 Uhr
14 bis 16 Uhr (nur Untergrombach und Heidelsheim)
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 12 Uhr
14 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
 
Sie erreichen die Verwaltungsstellen in den Stadtteilen wie folgt:

Verwaltungsstelle Büchenau
Telefon 07257/2037
E-Mail verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

Verwaltungsstelle Heidelsheim
Telefon 07251/5188
E-Mail verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

Verwaltungsstelle Helmsheim
Telefon 07251/5124
E-Mail verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

Verwaltungsstelle Obergrombach
Telefon 07251/79-731
E-Mail verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

Verwaltungsstelle Untergrombach
Telefon 07251/79-721
E-Mail verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de
 

Antrag auf Quarantänebescheinigung

Für Mitarbeiter/-innen, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Es reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr
nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig.

Wenn Arbeitnehmende kein Testergebnis vorlegen möchten, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an corona@bruchsal.de.

Kindertageseinrichtungen

Für die Bruchsaler Kindertagesstätten und die Kindertagespflege gilt die Corona-Verordnung Kita, in Kraft seit 3.April 2022; sie gilt bis 13. April 2022. Gleichzeitig tritt am 3. April 2022 die Corona-Verordnung Kita vom 3. Oktober 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, außer Kraft.
Alle weiteren Informationen finden sich auf der Homepage des Kultusministeriums sowie in der Corona-Verordnung Kita.

Kinderkrankengeld

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Musterbescheinigung für die Krankenkasse

Mit dieser Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld kann bestätigt werden, dass eine Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes schließen oder ihren Zugang beschränken musste. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese Musterbescheinigung verwendet werden.

Schulen

Für die Bruchsaler Schulen gilt die Corona-Verordnung Schule des Landes Baden-Württemberg vom 3. April 2022

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums sowie in der CoronaVO Schule.

Bei Fragen zum kommunalen Betreuungsangebot wenden Sie sich bitte an das Amt für Bildung und Sport; E-Mail: schulkindbetreuung@bruchsal.de.

(Erstellt am 28. Januar 2021)

Da sich die Nachfrage nach Corona-Fragen verringert hat, nimmt das Ordnungsamt Bruchsal Anfragen entgegen:

07251/ 79-367

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