Gesamtabschluss
Die Stadt Bruchsal hat als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt und somit die Voraussetzung für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 95 a GemO geschaffen.
Als zweite Kommune in Baden-Württemberg hat die Stadt Bruchsal Ihren ersten kommunalen Gesamtabschluss zum 31.12.2015 aufgestellt.
Für die Erstellung des ersten kommunalen Gesamtabschlusses bei der Stadt Bruchsal wurde zusammen mit hallobtf! gmbH (Hersteller der Konsolidierungssoftware Doppik al dente!®) ein Pilotprojekt gestartet. Das Pilotprojekt wurde durch KOMM.ONE begleitet. Im Zusammenhang führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg AöR die Programmprüfung der Konsolidierungssoftware Doppik al dente!® durch.
Die Vorgehensweise des Pilotprojektes und die getroffenen Einzelentscheidungen haben wir gemeinsam mit dem Softwarehersteller hallobtf! gmbH in einem Erstellungsbericht dokumentiert. Diesen können Sie hier abrufen:
• Gesamtabschluss Stadt Bruchsal 2015 - Erstellungsbericht (6,7 MB)
Bei Interesse des Konsolidierungsberichtes zum Gesamtabschluss 2015 der Stadt Bruchsal wenden Sie sich bitte an haushalt@bruchsal.de.