Informationen zu Corona-Hilfestellungen

Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für Selbstständige und Unternehmen

Weitere Infos rund um Corona gibt es auf der Info-Seite.
Zur Corona-Infoseite

Überbrückungs-/Neustarthilfen

Die Bundesregierung bietet Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern verschiedene Porgramm für Überbrückungs- oder Neustarthilfen an. 

Weitere Infos auf der Infoseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Finanzen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Beherbergungsbetriebe

Gaststätten

Aktuelle Corona-Verordnung auf einen Blick

Die Landesregierung hat jetzt eine Neufassung der Corona-Verordnung notverkündet, die am Montag, 26. Juli, in Kraft tritt und bis zum 23. August Gültigkeit hat. Die Änderungen sowie die am häufigsten gestellten Fragen sind auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

- Inzidenzstufe 1: Kreisinzidenz ≤ 10
- Inzidenzstufe 2: Kreisinzidenz ≤ 35 und > 10
- Inzidenzstufe 3: Kreisinzidenz ≤ 50 und > 35
- Inzidenzstufe 4: Kreisinzidenz > 50

Ein Wechsel in eine andere Inzidenzstufe tritt nach der Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt mit Wirkung zum nächsten Tag ein, wenn der jeweilige Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter- oder überschritten wurde.
Inhaltlich schafft die Neufassung im Vergleich zur bisherigen Fassung erhebliche Lockerungen.

 Die aktuelle Verordnung auf einen Blick (416 KB)

Ausnahmeregelungen für Geimpfte/Genesene

Mit Verordnung vom 4. Mai 2021 hat der Bund Erleichterungen für Geimpfte und Genesene beschlossen. 

  • Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie standesamtlichen Trauungen zählen genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mehr zur maximalen Personenzahl hinzu.
  • Genesene und vollständig Geimpfte sind in den jeweiligen Bereichen von der Testpflicht befreit.

Nachweispflicht

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Weitere Infos und häufig gestellte Fragen gibt es auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg

Kontakt

Kommunale Wirtschaftsförderung

Birgit Welge
Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH)

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76646 Bruchsal
                                               
Telefon 07251/79-5845                                  
Telefax 07251/79-11-5845 
Mobil 0160/98250694
E-Mail: birgit.welge@bruchsal.de   

Christine Dimmelmeier 
Assistenz Wirtschaftsförderung / Projektkoordination

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Kaiserstraße 66
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Telefon 07251/79-257
Telefax 07251/79-11-257                          
E-Mail: christine.dimmelmeier@bruchsal.de

Regionale Wirtschaftsförderung

Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH
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