Wahl-Plakatierung und Infostände

Regelungen zur Bundestagswahl 2021 für die Stadt Bruchsal

Wahlplakate gelten als genehmigt, wenn die nachfolgenden Regeln eingehalten werden. Dies gilt für Plakate in der Standardgröße bis DIN A1 (0,5 m²) und für die letzten acht Wochen vor der Wahl. Damit kann ab Sonntag, 1. August 2021, 00:00 Uhr, plakatiert werden. Die allgemein gültigen Regelungen der Corona-Verordnung, die ab 16. August 2021 gelten, sind einzuhalten. 

Anmeldung

Vor Beginn ist die Plakatierung beim Ordnungsamt anzumelden und eine Kontaktperson (mit Telefon / Email) zu benennen.
Die Anmeldung soll mit dem Formular „Anmeldung von Wahlplakatierung“ per Email an ordnungsamt@bruchsal.de erfolgen.

Plakatierung

1. Sichtbehinderungen: Die Plakate sind so anzubringen, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt bzw.behindert wird. DieSicht auf Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege oder an Kreuzungen und Einmündungen darf ebenfalls nicht beeinträchtigt bzw. behindert werden.

2. Bäume: Plakate dürfen nicht direkt an Bäumen befestigt werden. Plakate an Schutzgittern sind zulässig.

3. Plakatierverbot: Im Bereich der Siemens-Unterführung und dem dort befindlichen Kreisverkehr besteht ein Plakatierverbot, dies gilt auch für Wahlplakate

Stadtplan Simensunterführung mit markiertem Bereich für Plakatierungsverbot

4. Montagehöhe und Verkehrszeichen: Plakate dürfen an Geh- oder Radwegen aufgrund der Gefahr einer Verletzung von Verkehrsteilnehmenden nicht in Kopfhöhe aufgehängt werden. Wird an einem Mast nur ein Wahlplakat aufgehängt, so darf die Unterkante sich nicht in einer Höhe von 0,50 m (Kopfhöhe Kinder) bis 2,20 m befinden;

Beispiele enthält die nachfolgende Grafik:

Grafik Plakatierungshöhe: Kopfhöhe Radler 2,20m, Kopfhöhe Kinder 0,5m, Die Höhenangabe bezieht sich immer auf die Unterkante der Plakate

An einem Mast mit amtlichen Verkehrszeichen (auch Wegweisern), darf nur direkt über dem Boden plakatiert werden und es ist ein Abstand zwischen Plakat und amtlichen Verkehrszeichen vom 1,20 Meter einzuhalten.

Beispiel Plakatierungshöhe für Mast mit Straßenschild, hier Tempo 30; Abstand Plakat und Schild min. 1,20 m

5. Durchgangs- und Durchfahrtsbreite: Werden Plakate vom Boden bis zu einer Höhe von 2,20 Meter (irrelevant ob ein einzelnes Plakat oder mehrere) angebracht und verengen Flächen für Zufußgehende oder Radfahrende, so muss folgende Restbreite verbleiben:

· 1,50 m bei Gehwegen
· 1,60 m bei Geh- und Radwegen

6. Plakate vor Wahllokalen: Am Wahltag ist an Gebäuden mit einem Wahllokal und in deren Zugangsbereich keine Wahlwerbung zulässig. Die Wahlberechtigten müssen den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar zuvor durch Wahlwerbung beeinflusst zu werden. Sollten Sie dennoch in diesen Bereichen plakatieren, sind die Plakate am Tag vor der Wahl bis spätestens 14 Uhr abzubauen.

Das Verbot ergeht aus § 35 Absatz 1 Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg.

7. Abbau: Die Plakate müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl abgebaut sein.

Bei Verstößen: Werden Plakate entgegen dieser Regeln aufgehängt oder angebracht, so gelten sie als nicht genehmigt und müssen entfernt werden. Unsererseits wird die angegebene Kontaktperson aufgefordert diese abzuhängen oder wir wenden uns direkt an den Beschilderungsdienst.

Geht von aufgehängten Plakaten eine konkrete Gefahr aus, liegt es im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, ob die Plakate ohne vorherige Information abgehängt werden. Liegt ein solcher Verstoß vor, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Nummer 13 der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal vom 28. Mai 2009.

Ergeht ein Verstoß gegen die oben aufgeführte Nummer 6, so werden die Plakate auf Ihre Kosten von uns abgehängt. Dieser Sachverhalt stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Nummer 13 der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal vom 28. Mai 2009 dar.

Sie haben die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Plakate und sollten diese regelmäßig überprüfen. Sie haften für eventuelle Schäden, die von Ihren Plakaten ausgehen selbst.

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Infostände

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Ansprechpersonen Wahlamt

Bürgeramt Stadt Bruchsal
Bürgerservice & Wahlen
buergeramt@bruchsal.de
Susanne Kaiser 07251 / 79 - 5689

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