Allgemeines und Hintergründe
Aufgrund des Bundestagsbeschlusses zum „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: OZG) sind der Bund, die Länder und die Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, nach und nach alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg wurde hierzu die E-Government-Plattform www.service-bw.de errichtet, um den Bürgern ein einheitliches Portal für alle Leistungen zu bieten. Die Leistungen, die die Stadt Bruchsal bereits online zur Verfügung stellt, haben wir oben auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Welche Anträge sind schon online verfügbar?
Unter der Rubrik Bürgerservices sind alle Leistungen der Stadt Bruchsal aufgelistet. Die Leistungen befinden sich derzeit in drei unterschiedlichen „Entwicklungsstufen“:
- Leistungen, die bisher nicht digital zur Verfügung gestellt werden können – wir arbeiten daran!
- Leistungen, zu denen, die Antragsformulare digital ausgefüllt werden und per Post an die Stadt Bruchsal geschickt werden können.
- Leistungen, die vollständig über ein Online-Formular bei der Stadt Bruchsal eingereicht werden können.
Wo finde ich die Online-Anträge und Formulare?
Die Anträge sind auf der Homepage unter Formulare und Onlinedienste zu finden. Durch einen Klick auf die gewünschte Leistung gelangen Sie direkt zum druckbaren Formular bzw. zum Online-Antrag.
Alternativ können Sie auch direkt über service-bw.de die Anträge aufrufen. Geben Sie dort den Suchbegriff in die Suchliste eingeben und stellen Sie Bruchsal als „Ort“ ein.
Was brauche ich für meinen Online-Antrag?
Für einige Online-Anträge benötigen Sie ein Service-BW-Konto. Die Registrierung ist kostenlos und kann direkt unter https://www.service-bw.de/registrierung erfolgen.
Bei manchen Anträgen ist es zudem notwendig, dass Sie Ihre Identität bestätigen - so kann das Amt feststellen, ob Sie tatsächlich berechtigt sind, bestimmte Anträge zu stellen und Daten anzufragen.
Auf Service-BW besteht die Möglichkeit, sich online auszuweisen und so eine Unterschrift zu ersetzen. Diese sogenannte Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion) können Sie mit Ihrem Personalausweis bzw. Ihrer eID-Karte und der AusweisApp2 nutzen.
Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion:
- Online-Ausweisfunktion muss aktiviert sein
Wenn Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen, ist die Ausweisfunktion bereits aktiviert – Sie müssen nur noch eine sechsstellige PIN vergeben, um die Funktion nutzen zu können;
bei einer eID-Karte ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert und direkt nutzbar - Selbstgewählte, sechsstellige PIN bereithalten (siehe oben)
- Ausweis-App installieren
- NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder USB-Kartenleser bereithalten
Wenn Sie einen Antrag stellen, bei dem Sie die Online-Ausweisfunktion benötigen, werden Sie Schritt für Schritt angeleitet. Den konkreten Ablauf können Sie jedoch auch vorab in der Broschüre "Ihr Personalausweis" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (auf Seite 7) durchsehen.