Für Ansteckungsverdächtige besteht ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Hiervon erfasst werden Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns, aufweisen. Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahltag bis 15 Uhr, beim Wahlamt unter 07251 / 79 55252. Wenn Sie eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.