Lärmaktionsplan der Stadt Bruchsal
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2017 den Lärmaktionsplan der Stadt Bruchsal beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Grundlage für die Umsetzung ist nach dem Beschluss des Gemeinderates der Planfall 5 im Lärmaktionsplan.
Der Lärmaktionsplan, Text und Pläne können im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Zimmer B026 während der Dienststunden eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auch Online zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt abschnittsweise und Zug um Zug. Der Gemeinderat hat sich für die konkrete Umsetzung eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung vorbehalten.
Lärmaktionsplan Schiene
Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Schienenstrecken wurde 2015 auf das Eisenbahnbundesamt übertragen. Von Seiten des Eisenbahnbundesamtes wird derzeit ein Lärmaktionsplan für die Schienenstrecken erstellt.
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/
Passiver Lärmschutz
Neben den Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der Stadt Bruchsal gibt es für Grundstückseigentümer an hochbelasteten Bundes- und Landesstraßen auch die Möglichkeit der Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden.
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.
Anspechpartner für den passiven Lärmschutz:
Katrin Tyrroff Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 44 – Straßenplanung Sachgebiet Lärmschutz 76247 Karlsruhe Telefon: 0721 926 – 4160 E-Mail: Katrin.Tyrroff@rpk.bwl.de |
B. Eng. Rebecca Blum Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 44 - Straßenplanung Sachgebiet Lärmschutz 76247 Karlsruhe Telefon: 0721 926 - 3762 E-Mail: Rebecca.Blum@rpk.bwl.de |