Hygienekonzept zur Landtagswahl

Sicherheitsmaßnahmen für Wähler/-innen und Wahlhelfer/-innen

Hygienekonzept der Stadt Bruchsal
Für die Durchführung der Landtagswahl am 14. März 2021 vor dem Hintergrund der Corona Pandemie

Bürgeramt
Abteilung Wahlen
15.02.2021

Die Stadt Bruchsal hat ein Hygienekonzept entwickelt, um sicherzustellen, dass die Wähler/-innen ihr Wahlrecht unter Einhaltung der hygienischen Maßgaben im Wahllokal ausüben können und die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen geschützt sind. Das Konzept steht auch zum Herunterladen (586 KB) zur Verfügung.

Vorbemerkungen

Die Stadt Bruchsal zählt rund 45.770 Einwohner und davon rund 31.000 Wahlberechtigte für die Landtagswahl am 14. März 2021. Neben der Kernstadt gehören auch die Stadtteile Büchenau, Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach zum Stadtgebiet. Das vorliegende Hygienekonzept wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und auf Grundlage der Hinweise der Landeswahlleitung vom 05.11.2020 erarbeitet. Die Basis bildet zudem das Sicherheitskonzept der Stadt Konstanz.

Die Planung und Durchführung einer Wahl in der Größenordnung der anstehenden Landtagswahl erfordert eine mehrmonatige Vorlaufphase. Die grundlegenden Entscheidungen für die Organisation der Schutzmaßnahmen müssen aufgrund der jetzt geltenden Verordnungen und den Durchführungsbestimmungen erfolgen. Die aktuell gültige Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, Stand 15. Februar 2021, findet in dem nachfolgenden Konzept Berücksichtigung.

Allgemeine Angaben / Ausgangslage

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitskonzeptes (Stand 15.02.2021) waren in der Stadt Bruchsal insgesamt 1190 Personen mit dem Corona Virus infiziert. Die Anzahl der aktuell Infizierten liegt bei 44 Personen. 1146 Personen sind bereits wieder genesen (https://corona.karlsruhe.de/aktuelle-fallzahlen).

Lagekarte Covid-19; (c) Landkreis Karlsruhe

Organisation der Brief-und Urnenwahl

Die aktuell geltende Fassung des Landeswahlgesetzes (LWG) enthält keine Regelungen für die Durchführung einer Wahl unter Pandemiebedingungen. Die Stadt Bruchsal hat die Landtagswahl am 14.03.2021 daher gemäß des LWG als Urnenwahl durchzuführen. Ein Versand von Briefwahlunterlagen von Amts wegen an alle Wahlberechtigen ist bisher rechtlich nicht zulässig. Zeitgleich müssen jedoch bei der Wahlhandlung und Auszählung am Wahlsonntag alle aktuell geltenden Maßgaben der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg von der Stadt Bruchsal beachtet und eingehalten werden.

Diese Hygienevorschriften, insbesondere die Abstandsregelung von 1,50 m zu anderen Personen im öffentlichen Raum, lassen sich jedoch in fast allen der bisher genutzten Wahllokale nicht einhalten. Darüber hinaus sollten an Corona-sensiblen Standorten wie z.B. dem Ev. Altenzentrum, ebenfalls keine Wahllokale eingerichtet werden.

Der Schutz der Wähler/innen und der ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen stehen nach wie vor an erster Stelle. So muss sichergestellt werden, dass die Wähler/innen ihr Wahlrecht, auch in Zeiten von Corona, unter Einhaltung der hygienischen Maßgaben im Wahllokal ausüben können.

Bei der Landtagswahl 2021 werden daher alle Wahlräume in Sporthallen oder vergleichbar große Räumlichkeiten eingerichtet. Insgesamt werden in der Kernstadt acht Wahllokale mit 12 Wahlräumen, in den Stadtteilen fünf Wahllokale (ein Wahllokal pro Stadtteil) mit insgesamt 12 Wahlräumen gebildet.

Die Stadt Bruchsal geht aufgrund der aktuellen Corona-Lage von einem erhöhten Briefwahlaufkommen bei der Landtagswahl 2021 aus. Bereits bei der letzten Landtagswahl 2016 wurden sechs Briefwahlbezirke gebildet. Um dem erhöhten Briefwahlaufkommen bei der Auszählung am Wahlsonntag gerecht zu werden, erfolgt eine Erhöhung der Briefwahlbezirke von sechs auf 12. Da das Rathaus am Campus über eine größere Anzahl an Klassenzimmern und großräumigen Büroräumen verfügt, kann hier eine Corona-konforme Briefwahlauszählung gewährleistet werden. Durch die Raumgröße wird sichergestellt, dass alle Hygienevorgaben zum Schutze der Wahlhelfer/innen auch eingehalten werden können.

Briefwahlausgabe

Alle Wahlberechtigen haben die Möglichkeit bei der Landtagswahl am 14.03.2021 per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung per Email, per Mausklick über die Webseite der Stadt Bruchsal (www.bruchsal.de), per Fax oder schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal (Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) und allen Verwaltungsstellen beantragt werden. Die Wählerin oder der Wähler bekommt die Briefwahlunterlagen umgehend an die angegebene Adresse zugesandt.

Auch die persönliche Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro oder in den Verwaltungsstellen ist nach wie vor möglich. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist dort eine persönliche Vorsprache derzeit jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung gestattet.

Den Mitarbeiter/innen sowie den Briefwähler/innen vor Ort werden in ausreichender Menge Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Zum Schutz der Mitarbeiter/innen wurden darüber hinaus geeignete Spuckschutz-Vorrichtungen auf allen Ausgabetischen installiert. Es wird per Aushang an der Zugangstür darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitsanzeichen nicht an der Briefwahlausgabe teilnehmen dürfen. In allen öffentlichen Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Der Zutritt zum Bürgerbüro und den Verwaltungsstellen ist daher auch zum Zwecke der Briefwahlbeantragung nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung oder unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Maßnahmen zum Schutz der Wahlhelfer/innen

  • Ausschluss von Personen mit Infekten. Es wird per Aushang an den Zugängen der Wahllokale darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitsanzeichen nicht an der Wahlhandlung im Urnenwahllokal oder bei der Briefwahlauszählung teilnehmen dürfen.
  • Tragen medizinischer Masken. Es werden allen Wahlvorständen ausreichend medizinische Masken in neutraler Farbe zur Verfügung gestellt. Die Wahlhelfer/innen werden schriftlich sowie in der Schulung auf den korrekten Umgang mit Schutzmasken hingewiesen.
  • Händedesinfektion mit mindestens begrenzt viruzider Wirkung. Es wird eine ausreichende Menge von Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionstücher für die Wahlhelfer/innen zur Verfügung gestellt. Zudem besteht in jedem Wahllokal die Möglichkeit, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
  • Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern. Die Wahllokale wurden wie oben geschildert so ausgewählt, dass die Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewahrt bleibt. Das Wahlmobiliar wird entsprechend platziert. Auf die Einhaltung wird in der Schulung nochmals explizit hingewiesen.

Wahlhandlung im Wahllokal

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.  Bei der Urnenwahl besteht für alle Wähler/innen gemäß der Corona Verordnung des Landes-Baden-Württemberg vom 15.02.2021 die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Dies wird den Wähler/innen im Rahmen der Pressearbeit vorab kommuniziert. Zusätzlich weisen Schilder vor den Wahllokalen darauf hin.
  • Wählen mit ärztlichem Attest ohne medizinische Schutzmaske. Wähler/innen welche eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können, dürfen ohne medizinische Schutzmaske das Wahllokal zum Zwecke der Wahlhandlung betreten. Im Anschluss an die Wahlhandlung werden die Kontaktflächen durch den Wahlvorstand gereinigt und das Wahllokal gelüftet.
  • Personen ohne medizinische Schutzmaske dürfen das Wahllokal auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes gemäß § 34 LWG betreten, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Diese Personen dürfen sich in den Urnenwahlräumen zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 13 und 18 Uhr für jeweils maximal 15 Minuten oder ab 18 Uhr für maximal 15 Minuten ohne medizinische Schutzmaske aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten. Hierbei muss ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Kennzeichnung der Zu-und Ausgänge und Lenkung des Personenverkehrs. Die Zu-und Ausgänge werden in geeigneter Weise gekennzeichnet. Die Wahllokale werden darüber hinaus über verschiedene Ein-und Ausgänge betreten undverlassen. Ein Begegnungsverkehr wird somit vermieden. Durch Bodenmarkierungen wird der einzuhaltende Abstand zwischen Wähler/innen und Wahlhelfer/innen gekennzeichnet. Hinweisschilder werden zusätzlich aufgestellt.
  • Festlegung einer Höchstzahl von Personen, einschließlich des Wahlvorstandes, im Wahlraum.  Während der Wahlhandlung dürfen sich zeitgleich zur so viele Wähler/innen und Personen im Wahlraum aufhalten, dass jederzeit die Abstände von 1,50 zu allen anderen Personen gewährleistet werden kann.
  • Auf die im Wahllokal geltenden Verhaltensregeln wird bereits am Eingang des Wahllokals hingewiesen. Es werden gut sicht- und lesbare Hinweise angebracht. Neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske und der Wahrung des Mindestabstandes wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitssymptomen der Zutritt nicht gestattet ist.
  • Überwachung der Zugangsbeschränkungen und Abstände. In jeden Wahlvorstand wird eine zusätzliche ehrenamtliche Hilfskraft berufen. Diese stellt sicher, dass Wähler/innen sowie Vertreter der Öffentlichkeit eine medizinische Schutzmaske vor Betreten des Wahllokalestragenund dass der geforderte Mindestabstand einhalten wird.
  • Durchlüftung der Räume. Alle Sporthallen sowie das Bürgerzentrum verfügen über ein funktionierendes Belüftungssystem. Darüber hinaus trägt der Wahlvorstand dafür Sorge, dass in regelmäßigen Abständen eine Durchlüftung der Wahlräume (z.B. durch Öffnen der Fenster und Türen) stattfindet.
  • Desinfektion und Reinigung der Wahlräume. Eine beauftragte Reinigungsfirmareinigt einmal vormittags und einmal nachmittags alle Kontaktflächen im Wahllokal sowie die Toilettenanlagen. Die Wahlkabinen und Wahlhelfertische werden durch den Wahlvorstand nach jeder Benutzung mit Flächendesinfektionstüchern gereinigt.
  • Kugelschreiber werden in ausreichender Menge von der Stadt Bruchsal gestellt. Der Wahlvorstand händigt diese an den/die Wahlberechtigte zusammen mit dem Stimmzettel aus. Der Kugelschreiber verbleibt anschließend bei dem/der Wähler/in und muss nicht zurückgegeben werden. Darüber hinaus werden die Wählerinnen und Wähler vorab im Rahmen der Pressearbeit darum gebeten eigene Schreibgeräte zur Wahl mitzubringen.

Auszählung der Briefwahl

Um den Infektionsschutz zu wahren wird die Auszählung der Briefwahl in den Büroräumen des Rathauses am Campus 1 sowie den Räumen des Gebäudes Campus 6, in Bruchsal, stattfinden. Hierzu werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • In den Briefwahllokalen besteht die Pflicht eine medizinische Schutzmaske zu tragen. Die Wahlhelfer/innen werden schriftlich sowie in der Schulung auf den korrekten Umgang mit Schutzmasken hingewiesen. Zudem haben die Wahlhelfer/innen die Möglichkeit, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
  • Personen ohne medizinische Schutzmaske dürfen das Briefwahllokal auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes gemäß § 34 LWG betreten, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Diese Personen dürfen sich in den Briefwahlräumen ab 14 Uhr für maximal 15 Minuten aufhalten.
  • Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Den Wahlhelfer/innen in den Briefwahlbezirken werden, ebenso wie in den Urnenwahlbezirken, Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie neutrale medizinische Schutzmasken in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.
  • Ausschluss von Personen mit Infekten. Es wird darauf hingewiesen, dass Personen mit Krankheitsanzeichen nicht an der Briefwahlauszählung teilnehmen dürfen.

Schlussbemerkung

Die hier aufgeführten Maßnahmen zum Infektionsschutz für die Landtagswahl am 14. März 2021, bilden die aktuellen Verordnungen des Landes sowie die Empfehlungen der Landeswahlleitung mit Stand vom 05.11.2020 ab. Die tatsächliche Entwicklung der Pandemie ist nicht absehbar. Die grundlegenden Entscheidungen für die Organisation der Schutzmaßnahmen muss aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen und den Durchführungsbestimmungen erfolgen. Das Hygienekonzept wird regelmäßig auf die aktuelle Corona-Situation und die damit einhergehenden Hygienemaßnahmen angepasst.

Bruchsal, 15.02.2021
Wahlleitung

Das Hygienekonzept zum Download

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Bürgeramt Stadt Bruchsal
Bürgerservice & Wahlen
buergeramt@bruchsal.de
Susanne Kaiser 07251 / 79 - 5689

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