Achten Sie im Wahllokal bitte stets auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Nach der aktuell gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss im Wahlgebäude eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.
Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren.
Bitte vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen. Zudem bitten wir Sie, Ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels mitzubringen. Sie müssen dann nicht auf den von uns bereitgestellten Kugelschreiber zurückgreifen.