Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig!
Ab Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 12. Februar 2021 stehen Ihnen folgende Antragsformen zur Verfügung:
· Online-Wahlscheinantrag
Hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
· QR-Code
Einfach den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone abscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für Sie ausgefüllten Internet Wahlscheinantrag.
· Schriftliche Antragsstellung
Füllen Sie den sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrag aus und schicken Sie diesen per Post (mit ausreichend frankiertem Umschlag) oder per Fax (07251 79 611) an uns zurück.
· Antragsstellung vor Ort im Briefwahlbüro und den Verwaltungsstellen
Sie können Ihren Wahlschein auch durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal und in allen Verwaltungsstellen der Stadtteile beantragen. Dazu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis mit. Wir weisen darauf hin, dass eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro und den Verwaltungsstellen aufgrund der aktuellen Corona-Situation nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Wahlscheinanträge können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr entgegengenommen werden (auch in Fällen einer behördlich angeordneten Corona Quarantäne). Später eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 8. Februar 2021 ausgestellt und verschickt werden können, da die Stimmzettel nicht früher vorliegen.