Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig!
Ab Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung zwischen dem 6. August 2021 und dem 5. September 2021 stehen Ihnen folgende Antragsformen zur Verfügung:
Schriftliche Antragsstellung, postalische oder E-Mail
Füllen Sie den sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrag aus und schicken Sie diesen per Post (mit ausreichend frankiertem Umschlag) oder per Fax (07251 79 611) an uns zurück. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail (mit Name, Vorname, Geburtstagdatum und Adresse) über buergerbuero@bruchsal.de beantragen.
Wer bereits Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 26. September beantragt, aber bisher noch nicht erhalten hat, kann eine Ersatzausstellung über die Briefwahlnummer (07251) 79 5522 oder per E-Mail buergerbuero@bruchsal.de veranlassen. Eine Auslieferung per Post kann aktuell bis zu einer Woche dauern. Eine Ersatzausstellung und direkte Aushändigung durch das Bürgerbüro ist daher noch bis Samstag, 25. September, 12 Uhr möglich.
Antragsstellung vor Ort im Briefwahlbüro und den Verwaltungsstellen
Sie können Ihren Wahlschein auch durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal und in allen Verwaltungsstellen der Stadtteile beantragen. Dazu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis mit.
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Bürgerbüro
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Verwaltungsstellen
Wahlscheinanträge können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr entgegengenommen werden (auch in Fällen einer behördlich angeordneten Corona Quarantäne).
Später eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 30. Juli 2021 ausgestellt und verschickt werden können, da die Stimmzettel nicht früher vorliegen.