Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen zur Bebauung der Grundstücke und zu örtlichen Bauvorschriften (z.B. Einfriedigungen oder Werbeanlagen). Bei Überschneidungen der Geltungsbereiche gilt immer der Bebauungsplan, der als letztes rechtskräftig geworden ist.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bruchsal können als PDF-Datei heruntergeladen werden. Hinterlegt ist jeweils die Planzeichnung mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen mit Begründung und ggf. Umweltbericht.
Alle im Internet eingestellten rechtskräftigen Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Maßgeblich für vermessungsexakte Planunterlagen und verbindlich sind nur die Originale, die Sie beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Zimmer B 026, während der Dienststunden einsehen können. Diese sind:
Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über den Inhalt der Bebauungspläne und erläutern Ihnen die Festsetzungen. Für Auskünfte halten Sie bitte die Angaben zur Lage des Grundstücks mit der Lagebuchnummer (auch Flurstücksnummer genannt) bereit.
Ihre Ansprechpartner für Auskünfte zu Inhalten und Festsetzungen der Bebauungspläne finden Sie hier.
Gerne kopieren wir Ihnen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften. Die Gebühren für Kopien und Planauszüge sind:
Gebühren:
Ausschnitte aus Bebauungsplänen einschl. schriftlicher Festsetzungen: 26,40 EUR
Komplette Fertigung eines Bebauungsplanes mit schriftlichen Festsetzungen (auch auf CD-Rom): 51,40 EUR
Zzgl. je Gutachten: 6,60 EUR
Bebauungsplanausschnitt mit schriftlichen Festsetzungen 26,40 Euro
Auskünfte von Verkehrsdaten (Zähldaten, Ampelsignalpläne u. ähnliches): 51,40 EUR