Fundbüro

Zu den Verkaufsanzeigen hier entlang

 
Hier können Sie Ihren Verlust online erfassen .
  
Etwas verloren? Hier sehen Sie aktuell abgegebene Fundsachen online: Nova Find

Allgemeine Informationen: 
Das Bürgerbüro (Telefon 07251/79-500) ist auch Fundbüro für den Bereich der Stadt Bruchsal. Wenn Sie also in Bruchsal etwas gefunden oder verloren haben, kommen Sie ins Bürgerbüro. Außerhalb unserer Öffnungszeiten nimmt das Polizeirevier Bruchsal die Fundsachen entgegen, in den Ortsteilen ist die jeweilige Verwaltungsstelle Ihr Ansprechpartner.
 
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Bruchsal benachrichtigt.
 
Aufbewahrungsfristen/Versteigerung/Online-Verkauf

Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können von den Fundämtern öffentlich versteigert, frei verkauft oder verschenkt (z.B. für caritative Zwecke) werden. 

Das Fundamt der Stadt Bruchsal bietet das gesamte Jahr über verschiedene Fundsachen über einen Online-Verkauf an. Die Verkaufsangebote können Sie unter folgendem Link anschauen:
Verkaufsanzeigen des Fundbüros
 
Der Verkauf der Fundgegenstände erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag 8 – 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 - 18 Uhr
Dienstag und Samstag kein Verkauf möglich!
 
Die Stadt Bruchsal ist nicht als Unternehmer, bzw. als gewerblicher Anbieter tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 c) ff. BGB) finden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Nach dem Kauf eines Artikels ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Der Käufer erhält weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird keine Haftung übernommen und nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Rechte auf Ansprüche eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 EUR und 3 % bei einem Wert über 500 EUR. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.
 
Fahrräder
Um die gefunden Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
 
Tiere
Tiere melden Sie dem Tierschutz Bruchsal (Tierheim) unter der Telefonnr. 07251/2014
 
Rechtliche Grundlagen:
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
Gebühren:
Verwaltungsgebühr bei Sachen bis zu 500 Euro Wert 2 % des Wertes, mindestens jedoch 5,00 Euro.

Haben Sie etwas bei der Fahrt im Stadtbus verloren?
Nach gefundenen Gegenständen können Sie sich im Stadtbusbüro erkundigen.
Stadtbusbüro im Servicecenter "H7"
Hoheneggerstr. 7
Tel.: 07251/706-111
info@stadtbus-bruchsal.de

Kontakt

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Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr

Sitzungstermine des Gemeinderats