Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Anbei der Antrag für den Wohnberechtigungsschein: 

Mehr Informationen finden Sie unter:  Wohnberechtigungsschein beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberechtigungsschein:

Frau Jeannette Lichtenberger, Campus 1, 76646 Bruchsal
Telefon 07251/79-352, afs.abteilung3@bruchsal.de