Parkgenehmigungen für Betriebe
Betriebe in den Randbereichen der Innenstadt können eine Parkkarte in der/den nächsten Parkscheibenzone/n erhalten. Die Parkgenehmigung soll es ermöglichen, wenigstens ein Fahrzeug in der Nähe des Betriebssitzes für Beschaffungen oder den erforderlichen Außendienst bereitzuhalten. Mehrere rechtlich eigenständige Unternehmer mit gleichen Räumen bzw. gleichem Büro gelten als ein Betrieb im Sinne dieser Regelung.
Die Parkgenehmigung für Betriebe enthält kein bestimmtes Kennzeichen. Es kann sie nutzen, wer die Parkkarte gerade am dringendsten benötigt. Die Genehmigung muss jährlich neu beantragt werden.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es gibt in unmittelbarer Nähe eine Parkscheibenzone. Die Genehmigung macht nur dann Sinn, wenn in der Parkscheibenzone auch regelmäßig ein freier Stellplatz zu finden ist. Der Betrieb verfügt über keine eigenen Stellplätze.
Verfahrensablauf
Es ist ein förmlicher Antrag an die Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
100 Euro/Jahr
Hinweise
Weiterführende Links zu ähnlichen Verfahren:
Freigabevermerk
Stadt Bruchsal 16.11.2011