Geschäfte oder Gaststätten dürfen mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde auch auf der Straße Verkaufsflächen, Werbeanlagen oder Bestuhlungen einrichten. Dafür ist eine "Sondernutzungserlaubnis" nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg erforderlich. Gaststätten brauchen für die Außenbestuhlung außerdem eine Gestattung. Welche Fläche möglich ist, orientiert sich an den örtlichen Umständen.
Die Außennutzungen werden in der städtischen Sondernutzungssatzung geregelt.
Im Zentrum sind bei der Außennutzung die "Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt" (Anlage 4 der o.g. Satzung) zu beachten.