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Leistungen

Parkgenehmigungen für Betriebe

Betriebe in den Randbereichen der Innenstadt können eine Parkkarte in der/den nächsten Parkscheibenzone/n erhalten. Die Parkgenehmigung soll es ermöglichen, wenigstens ein Fahrzeug in der Nähe des Betriebssitzes für Beschaffungen oder den erforderlichen Außendienst bereitzuhalten. Mehrere rechtlich eigenständige Unternehmer mit gleichen Räumen bzw. gleichem Büro gelten als ein Betrieb im Sinne dieser Regelung.

Die Parkgenehmigung für Betriebe enthält kein bestimmtes Kennzeichen. Es kann sie nutzen, wer die Parkkarte gerade am dringendsten benötigt. Die Genehmigung muss jährlich neu beantragt werden.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es gibt in unmittelbarer Nähe eine Parkscheibenzone. Die Genehmigung macht nur dann Sinn, wenn in der Parkscheibenzone auch regelmäßig ein freier Stellplatz zu finden ist. Der Betrieb verfügt über keine eigenen Stellplätze.

Verfahrensablauf

Es ist ein förmlicher Antrag an die Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

100 Euro/Jahr

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal 16.11.2011

Kontakt

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Stadt Bruchsal
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Fax 07251/79-222
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