Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Vertiefende Informationen

Unter Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.

Kontakt

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr

Stadt Bruchsal
Infozentrale
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
Tel. 07251/79-0
Fax 07251/79-222
info@bruchsal.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung mit Außenstellen

Sitzungstermine des Gemeinderats