Hier: Bekanntgabe der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und des entsprechenden Verfahrens des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Dragonerkaserne“ gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.09.1992 und 27.09.2011
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 24.07.2012 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und des entsprechenden Verfahrens des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Dragonerkaserne“ beschlossen.
Das vom Aufhebungsbeschluss betroffene Gebiet ist begrenzt
im Norden
durch die Karlsruher Straße,
im Westen
durch die Bahntrasse und die südlich angrenzende Bebauung,
im Süden
durch die Steinackerstraße,
im Osten
durch die Kasernenstraße.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen und kann von jedermann beim Stadtplanungsamt, Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal, Raum Nr. B024 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Dragonerkaserne“ gem. Aufstellungsbeschluss vom 24.09.1992
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Dragonerkaserne“ gem. Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2011
Zur planungsrechtlichen Steuerung der Entwicklung der Dragonerkaserne wurden zwischen 1992 und 2011 verschiedene Anläufe genommen. Am 24.09.1992 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dragonerkaserne“ beschlossen, der den gesamten Bereich zwischen Karlsruher Straße, Kasernenstraße, Steinackerstraße und dem Bahntunnel umfasste. Das Verfahren wurde jedoch nicht weitergeführt. Nachdem die Nutzung der International University Formen annahm, wurde der Bebauungsplan „International University“ durch Beschluss vom 10.11.1998 aufgestellt, der nur den Bereich des eigentlichen Kasernenareals ohne die heutige Freifläche umfasste. Auch dieses Verfahren wurde nicht zum Abschluss gebracht.
Am 27.09.2011 wurde dann der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dragonerkaserne“ erneut gefasst, um sich abzeichnende Entwicklungen frühzeitig durch Einleitung eines Verfahrens zu sichern. Bei dieser Aufstellung wurde wieder die ursprüngliche, größere Abgrenzung gewählt. Da jedoch derzeit die Entwicklung der Freifläche noch nicht konkret benannt werden kann, soll zunächst nur für den ersten Teilabschnitt – nämlich den Bestand – ein Verfahren eingeleitet werden, um die vorgesehenen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern.
Die Aufstellungsbeschlüsse der bisherigen B-Pläne sollen daher nun aufgehoben werden, um ein neues, den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten entsprechendes Verfahren neu einzuleiten.
Der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplanes „Dragonerkaserne“ wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Bruchsal, den 25.07.2012
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin














