Informationen über die VHS Bruchsal
Chinesisch, Rechnungswesen und Ausdruckstanz haben alle etwas gemeinsam – sie werden im Programm der Volkshochschule Bruchsal (VHS) angeboten und sind Teil eines umfassenden Jahresprogramms mit insgesamt 1072 Kursen. Die Volkshochschule Bruchsal ist ein Zusammenschluss von zwölf Trägergemeinden mit 19 Außenstellen. Die Geschäftsstelle befindet sich in Bruchsal und wird von Bettina Joa geleitet, die die Leitungsfunktion nach der Pensionierung von Renate Keicher übernommen hat und von vier Mitarbeiterinnen unterstützt wird. Die VHS beschäftigt insgesamt 278 Dozenten/-innen, die in sechs Fachbereichen unterrichten. Dazu zählen: Politik/Gesellschaft/Umwelt, Kultur/Gestaltung/Textilkunde, Gesundheit/Ernährung/Sport, Sprachen, Arbeit/Beruf/EDV und Grundbildung/Schulabschlüsse. Insgesamt hat die VHS Bruchsal 14590 Unterrichtseinheiten durchgeführt und dabei 12146 Teilnehmer/-innen erreicht. Damit ist die Zahl der Kurse und die Zahl der Unterrichtseinheiten im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Ein leichter Rückgang ist hingegen bei der Zahl der Kursteilnehmer/-innen zu verzeichnen.
Das neue Programm der VHS Bruchsal erscheint am Dienstag, 17. Juli 2012 und liegt wieder in der Geschäftsstelle der VHS, sowie bei Banken, Sparkassen, Buchhandlungen sowie bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.
Sanierung „Ortskern Obergrombach“ – Sachstand und Beschluss über weitere Förderung privater Baumaßnahmen
Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht zur Ortskernsanierung in Obergrombach zur Kenntnis genommen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Förderung privater Baumaßnahmen zu beenden, da die restlichen Fördermittel für die Resterneuerung der Verwaltungsstelle benötigt werden. Mit einer Aufstockung des Förderrahmens durch Sanierungsprogramme des Landes kann nicht gerechnet werden.
Überlassung städtischer Grundstücke an Bruchsaler Vereine
Für Bruchsaler Vereine gibt es zwei gute Nachrichten: Zukünftig überlässt die Stadt Bruchsal Grundstücke im Rahmen eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens an die Vereine und die finanzielle Mehrbelastung fällt geringer aus, als ursprünglich geplant.
Die Stadt Bruchsal verpachtet rund 60 städtische Grundstücke an Vereine. Der Gemeinderat hat nun einstimmig die Grundstücksüberlassungen an die Bruchsaler Vereine neu geregelt und trägt damit einer Forderung der Gemeindeprüfanstalt Rechnung. Die letzte Anpassung der Konditionen liegt 15 Jahre zurück und war aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich um ein transparentes, gerechtes und einheitliches System zu schaffen, das für alle Vereine nachvollziehbar ist und die bisher uneinheitliche Praxis ablösen wird. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Regelung bezüglich der Pacht für Vereinsheime mit öffentlicher Bewirtung getroffen, die ebenfalls in den letzten 40 Jahren nicht einheitlich geregelt war. Die Bodenwerte werden zukünftig an ein unteres gewerbliches Erbbauzinsniveau angepasst, um Wettbewerbsverzerrungen mit Gaststätten im städtischen Bereich zu bereinigen. Dazu ist eine Umfrage bei 14 umliegenden Gemeinden zu Vergleichszwecken erfolgt, auf deren Grundlage die Bodenwerte sowie die Zinssätze zugunsten der Vereine angepasst wurden.
Mit dem Beschluss trägt der Gemeinderat auch dem Vorschlag des Zukunftsforums im Jahr 2011 Rechnung, wo ebenfalls die Schaffung eines transparenten Verfahrens von den Vereinsmitgliedern und der Bürgerschaft eingefordert worden war.
Wie die Verwaltung schon beim Zukunftsforum betont hatte, handelt es sich bei der Anpassung der Vereinspacht nicht um ein Thema der „klassischen Haushaltskonsolidierung“. Vielmehr war der Wunsch nach einem neuen und transparenten Verfahren Ausgangspunkt der Überlegungen. Genau aus diesem Grund war die Grundstücksüberlassung dem Gemeinderat nicht im Oktober 2011 zur Abstimmung mit dem Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt worden. Wie damals angekündigt erfolgte die Abstimmung nun gesondert und mit einem Fokus auf das transparente Verfahren.
Die Neuregelung wird schrittweise eingeführt und immer dann praktiziert, wenn Vertragsänderungen oder Neuabschlüsse zu realisieren sind. Vereine die nachweislich finanzielle Unterstützung benötigen, sollen diese im Rahmen der Vereinsförderung erhalten.
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick danke dem Gemeinderat und den Vereinen für die Zustimmung zum gefundenen Kompromiss und würdigte die großartige ehrenamtliche Arbeit, die in den Vereinen geleistet werde und nun im Hinblick auf die Pachtverträge eine transparente, nachvollziehbare und damit faire Grundlage erhalte.
Gründung einer „Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH“
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Gründung einer Erneuerbaren Energien Gesellschaft mbH (EEG) zu. Diese bietet den Städten Bretten, Bruchsal und Ettlingen die Möglichkeit im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in sinnvolle Energieerzeugungsprojekte (z. B. Windkraft) zu investieren. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bruchsal GmbH folgende Entscheidungen zu treffen sind:
a) Die Stadtwerke Bruchsal GmbH beteiligt sich an der EEG gemeinsam mit der Stadtwerke Bretten GmbH und der Stadtwerke Ettlingen GmbH.
b) Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bruchsal GmbH wird angewiesen, für die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH die Zustimmung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bruchsal GmbH einzuholen.
c) Über den Wirtschaftsplan der Erneuerbaren Energien Gesellschaft mbH ist in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bruchsal GmbH zu beschließen, nachdem die Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Bruchsal eingeholt wurde.
Hierzu wurde der Entwurf eines Gesellschaftervertrages mitbeschlossen. Darin sind u. a. die Zuständigkeiten der Organe der Gesellschaft (Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung) sowie die Rolle eines beratenden Beirats geregelt. Der Beirat soll eine interkommunale politische Willensbildung im Bereich der Erneuerbaren Energien gewährleisten.
Um die Ausgestaltung der EEG ging es auch bei einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die sich zu den Zielen der EEG bekannten, aber eine andere Struktur bevorzugt hätte. Der Antrag war jedoch im Gemeinderat nicht mehrheitsfähig und wurde von SPD, Freien Wählern, Grüne/Neue Köpfe und FDP mit 21 zu zwölf Stimmen abgewiesen. In der anschließenden Abstimmung votierte schließlich 20 Ratsmitglieder auf Grundlage der Verwaltungsvorlage für die Gründung der EEG sowie die vorgeschlagene Struktur der Gesellschaft. Elf Personen stimmten dagegen, zwei enthielten sich.
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick, die die Gründung der Gesellschaft initiiert hatte, sieht in der Gesellschaft als einen wichtigen Beitrag der interkommunalen Zusammenarbeit im Dienste der Energiewende, die auch die Möglichkeit biete, die Bürgerschaft über geeignete Modelle an der Energieerzeugung zu beteiligen. „Im nächsten Schritt gilt es nun Projekte zu identifizieren, die den ökologischen Interessen aller drei Städte entsprechen“, so die Oberbürgermeisterin in einem Ausblick.
Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar – Um- und Ausbau der Haltepunkte GBZ / Bahnhof Untergrombach
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den geplanten Ausbaumaßnahmen der S-Bahn Rhein-Neckar auf der Strecke Bruchsal – Karlsruhe genommen. Er hat weiterhin den Ausbaumaßnahmen am Haltepunkt Bahnhof Untergrombach zugestimmt, an denen sich die Stadt Bruchsal mit Gesamtkosten von 150.000 Euro beteiligt.
Der Ausbau erfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung des S-Bahn-Projektes Rhein-Neckar, das die Haltestationen auf Grund hohen Fahrgastaufkommens zwischen Heidelberg und Karlsruhe in Zukunft mit Dreifachtraktionen anfährt. Die Bahnsteige der betroffenen Haltestellen müssen um 70 Meter auf 210 Meter verlängert werden, da sie sonst nicht mehr von den Zügen mit drei Wagons angefahren werden können.
Die Stadtverwaltung hatte außerdem vorgeschlagen, auch den Haltepunkt am GBZ für die längeren Züge auszubauen. Bürgermeister Ulli Hockenberger und Ordnungsamtsleiter Gondulf Schneider begründeten die Notwendigkeit des Haltestellenausbaus ebenfalls mit der geplanten Wagon-Umrüstung durch die S-Bahn Rhein-Neckar. Dieser Sichtweise sind jedoch nur die Fraktionen von SPD und Grüne/Neue Köpfe gefolgt. CDU, FW und FDP lehnten den Verwaltungsvorschlag ab, weil die Kosten/Nutzen-Relation als unverhältnismäßig erachtet wurde. Der städtische Anteil für den Haltepunktausbau war mit 250.000 Euro beziffert worden.
Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick bedauerte im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Landkreis, dass die Verwaltungsvorlage in diesem Punkt nicht mehrheitsfähig war und verwies auf die Notwendigkeit des Schülertransportes und an die Anbindung der Südstadt. Die Stadtverwaltung wird nun das Gespräch mit dem Landkreis suchen und erörtern, welche Lösungen – vor allem im Hinblick auf die Schülerbeförderung – gefunden werden können.
S-Bahn Bruchsal - Germersheim (S 33) – Fortentwicklung der Kostenanteile
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Fortentwicklung der Kostenanteile für die Stadt Bruchsal am S-Bahn-Projekt S 33 Bruchsal - Germersheim genommen. Obwohl Einsparungen bei der Elektrifizierung möglich sind, erhöhen sich die Baukosten auf Grund unerwartet hoher Ausschreibungsergebnisse und schlechter Bausubstanz. Für die Stadt Bruchsal erhöht sich der Kostenanteil um 262.362 Euro, diese Prognose ist noch nicht abschließend bestätigt. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 2.545.062 Euro. Im Haushalt besteht eine Finanzierungslücke von 623.745,45 Euro, welche im laufenden oder in folgenden Haushalten unter Umständen abgebildet werden muss.
Weiterführung Anruf-Sammel-Taxi Bruchsal
Der Gemeinderat hat die Statistik-Daten des Anruf-Sammel-Taxis (AST) Bruchsal und die Vertragsverlängerung mit dem Unternehmen City-Car Bruhrain e. K. bis zum 31. März 2016 zur Kenntnis genommen. Der AST-Vertrag war zum 31. März 2012 ausgelaufen, daraufhin wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. City-Car Bruhrain e. K. lieferte das wirtschaftlichste Angebot und wird das AST weiterhin betreiben. Weiterhin wurde der Anlass genutzt, um Statistiken seit April 2008 durchzusehen.
Richtlinien über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Bruchsal
Der Gemeinderat hat Richtlinien über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Bruchsal einstimmig beschlossen. Damit wurde nun eine einheitliche Regelung über Ehrungen für Personen, die sich in Kultur, Sport, Politik und Wirtschaft, Umwelt- und Tierschutz sowie religiösen, sozialen und anderen öffentlichen Bereichen verdient gemacht haben, geschaffen.
Kläranlage Bruchsal, Neubau einer Teilstrombehandlung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Harsch (Los 1) aus Bretten zu einem Gesamtpreis von 712.807,22 Euro (inkl. MwSt.) sowie die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Stulz-Planaqua (Los 2) aus Bremen zu einem Gesamtpreis von 817.482,57 Euro (einschl. MwSt) für die Bauleistungen und 12.852,00 Euro (incl. MwSt.) für den Wartungsvertrag.
Regenüberlaufbecken Rötzenweg, Bauabschnitt 1, Neubau Pumpwerk Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Leistungen an die Firma Stulz-Planaqua aus Grafenhausen zu einem Gesamtpreis von 279.575,98 Euro (einschl. MwSt.)
Kanal- und Straßenerneuerung in der Talstraße Bruchsal
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und wird in einer der folgenden Sitzung behandelt.
Mehrzweckhalle Untergrombach – Sanierung der Lüftungstechnik
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistungen für die Sanierung der lüftungstechnischen Anlage an die Fa. Schlindwein Anlagenbau GmbH & Co. KG, Graben-Neudorf und der Finanzierung der Auftragssumme in Höhe von 465.474,51 Euro incl. MwSt. zu.
Erlass einer Rechtsverordnung im Rahmen des Ladenschlussgesetzes zur Schaffung eines „Verkaufsoffenen Sonntags“ anlässlich der Büchenauer Kirchweih
Der Gemeinderat hat die Rechtsverordnung einstimmig beschlossen. Die Gewerbevereinigung hatte die Schaffung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Büchenauer Kirchweih an jedem zweiten Sonntag im Oktober an geraden Jahren durch Erlass einer entsprechenden Dauer-Rechtsverordnung beantragt. Nach § 14 des Ladenschlussgesetzes können je Stadtteil vier Verkaufsoffene Sonntage festgesetzt werden, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilte. Die nun beschlossene Rechtsverordnung gilt nur für Büchenau.














