Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 22.05.2012 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Autobahn - Wendelrot“ und der örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB und § 74 LBO beschlossen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan ersetzt in den Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs den bisherigen Bebauungsplan "Östlich der Autobahn/nördlich der B 35/L618 Änderung I“, Gemarkung Bruchsal in seinem Geltungsbereich.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Steuerung des Einzelhandels und der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente gemäß Einzelhandelskonzept.
Weiterhin soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die bestehende Spielhallenkonzeption und die Konzeption zu Vergnügungseinrichtungen im Erotikgewerbe umgesetzt werden.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich der Autobahn - Wendelrot“:
Der rd. 29,5 ha große räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden
durch die Bahnlinie Bruchsal – Germersheim und die Grundstücke Flst. Nr. 21640 und 21646 (Landesfeuerwehrschule).
Im Westen
durch die Gemarkungsgrenze zu Karlsdorf-Neuthard.
Im Süden
durch die Kammerforststraße.
Im Osten
durch die L 556 und das Flurstück Nr. 21646 (Landesfeuerwehrschule).
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen und kann von jedermann beim Stadtplanungsamt, Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal, Raum Nr. B024 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Bruchsal, den 24.05.2012
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin














