Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnstadt Südwest, Innenlage“, Gemarkung Bruchsal
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2012 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnstadt Südwest, Innenlage“, Gemarkung Bruchsal und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnstadt Südwest, Innenlage“, Gemarkung Bruchsal gemäß §2 BauGB und §74 LBO beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
durch das Grundstück Lgb.Nr. 12533/6 und den Saalbach,
im Osten:
durch die Straße Güterbahnhof und das Grundstück Lgb.Nr. 12533/8,
im Süden:
durch die Grabener Straße, Bundesstraße 35,
im Westen:
durch die die Schnabel-Henning-Straße.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen.
Bruchsal, den 25.04.2012
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin














