Förderung von Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Richtlinien der Stadt Bruchsal zur Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen. Die Richtlinie legt die Höhe der Zuwendungen bei 80 Prozent fest. Antragsberechtigt sind alle Träger, die in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen sind. Zur Klärung der Zuwendungsfähigkeit und Höhe der Zuwendungen ist bis zum 30. Juni für das folgende Haushaltsjahr ein Antrag bei der Stadt Bruchsal zu stellen. Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick erwartet, dass die „Richtlinie die Vergleichbarkeit bei der Antragsstellung gewährleistet und damit der Stadtverwaltung die Möglichkeit zu einer effizienten Bearbeitung bietet.“
Nach ausführlicher Diskussion wurde ein Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung von Kindertagesstätten in nicht-kirchlicher Trägerschaft vertagt. Von den Freien Wählern wurde in der Gemeinderatssitzung die Frage nach den finanziellen Auswirkungen eines geplanten Leitungsfreistellungsanteils von 0,15 Stellen pro Gruppe gestellt. Die finanziellen Konsequenzen wurden unterschiedlich bewertet. Für eine eingehende Überprüfung wurde die Beschlussfassung zu diesem Teilpunkt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick hat die Absetzung in der Hoffnung vorgenommen, „dass der Geist dieser Vorlage und die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zu den Förderkriterien die Möglichkeit eröffnet, offene Fragen zu klären und für alle Träger eine vergleichbare Fördergrundlage zu erarbeiten.“ Die Betriebskostenförderung für die freien Träger sollte auf Grundlage des sogenannten Fachpersonalmodells erfolgen. Auf Grundlage dieses Modell gewährt die Stadt dem Betriebsträger einen Zuschuss in Höhe von 87 Prozent der Kosten des Fachpersonals für Kleinkinder von ein bis drei Jahren und für 85 Prozent der Kosten des pädagogischen Fachpersonals für die Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren. Träger, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung von mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben bei Gruppen für Kinder von 3-6 und von 68 Prozent der Betriebsausgaben bei Gruppen für Kinder bis 3 Jahre. Die Förderung der Stadt Bruchsal im Rahmen des Fachpersonalmodells geht damit über die gesetzliche Mindestförderung hinaus. Das Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung von Kindertagesstätten in nicht-kirchlicher Trägerschaft soll Rechtssicherheit für die Träger und für die Stadt bringen. Die Förderung über die Fachpersonalkosten ist sinnvoll, da es sich um ein gut steuerbares, transparentes und überprüfbares Fördermodell handelt. Es orientiert sich am Fachpersonalschlüssel, der durch die Kindertagesstättenverordnung vom Landesgesetzgeber geregelt und Grundlage für die Betriebserlaubnis ist.
Geschäftsordnung Kuratorium Kindergärten
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung Kuratorium Kindergärten Bruchsal. Aufgabe des Kuratoriums ist es, alle Belange für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der örtlichen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung zu bewerten und dem Gemeinderat regelmäßig zur abschließenden Entscheidung Empfehlungen zur Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung auf der Grundlage der örtlichen Bedarfsplanung vorzulegen. Damit erfolgt die Beteiligung der Träger an der Bedarfsplanung. Das Kuratorium berät jeweils im Frühjahr die Eckpunkte der Bedarfsplanung für das jeweils folgende Kindergartenjahr. Mitglieder sind die Vertreter des Gemeinderats, die Träger, Vertretungen für die Leitungen von Kindertageseinrichtungen, die Vorsitzenden des Tageselternvereins, das Jugendamt des Landkreises und die Geschäftsführung des Kuratoriums.
Flächennutzungsplan 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, sachlicher Teilplan Windenergie
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Windenergie zum Flächennutzungsplan 2025 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karldorf-Neuthard gemäß §2 BauGB.
Die Landesregierung hat das Ziel, die Windenergie in Baden-Württemberg erheblich auszubauen. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus heimischer Windenergie gedeckt werden. Deshalb ist es beabsichtigt, das Landesplanungsgesetz zu ändern. Durch die Gesetzesänderung sollen die regionalen Raumordnungspläne mit Festlegungen zu Vorrang- und Ausschlussgebieten für raumbedeutsame Windenergieanlagen bis zum 1. September 2012 aufgehoben werden. Mit der Aufhebung ergeben sich andere Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen für raumbedeutsame Windenergieanlagen. Eine planerische Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen kann nach der Änderung des Landesplanungsgesetzes nur erfolgen, wenn die Gemeinden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung einen sachlichen Teilplan Windenergie aufstellen. Voraussetzung ist ein schlüssiges Planungskonzept für das Gemeindegebiet. Eine Verhinderungsplanung ist nicht zulässig und wird durch das Regierungspräsidium nicht genehmigt.
Karl-Friedrich-Straße Helmsheim – Geschwindigkeitsbremse bei der Grundschule
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Realisierung einer provisorischen Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Karl-Friedrich-Straße. Die Kosen betragen circa 1000 Euro.
Kurpfalzstraße – Gehwegverbreiterung bei Haus 104 und 93
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich eine Verbreiterung der Gehwege in Kurpfalzstraße in den Bereichen der Gebäude 104 und 93 auf ein Mindestmaß von 1,50 Meter. Dies soll erreicht werden durch eine Verengung der Fahrbahn auf eine Spur. Wartepflichtig wird die Relation in Richtung Obergrombach aufgrund der besseren Sichtverhältnisse.
Kurpfalzstraße – Neuordnung des Parkens im Abschnitt Haus 18-39
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Neuordnung des Parkens im Abschnitt der Häuser 18-39 in der Kurpfalzstraße.
Aufdimensionierung Zuleitungskanal RÜB 88 / Maulbronner Straße (B 35) in Helmsheim
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal stimmt einstimmig einer Nachtragsvereinbarung mit der Firma Hartlieb in Höhe von 56.520,29 Euro und der sich daraus ergebenden Einsparung für die Stadt Bruchsal von 64.298,19 Euro zu. Die Kosteneinsparung ist aufgrund einer vorausschauenden Umplanung möglich geworden.
Kreditaufnahmeermächtigung
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig, Einzeldarlehen aus der Kreditermächtigung 2011 über 10.000.000 Euro aufzunehmen.
Kreditaufnahme
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kreditaufnahme über 4.255.000 Euro bei der Westfälischen Landschaft Bodenkreditbank. Der Zinssatz beträgt 1,44 Prozent. Zur Risikostreuung wurde für dieses Darlehen eine Zinsbindungsdauer bis zum 31. März 2013 gewählt.
Annahmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben zur Budgeterhöhung des Baubetriebshofes für das Kalenderjahr 2011
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei vier Enthaltungen die Erhöhung des laufenden Budgets um 92.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011.














