Bebauungsplan Justus-Knecht-Gymnasium
Anlass und Ziel der Planung:
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 16.000 qm liegt im südlichen, an die Innenstadt Bruchsals anschließenden, Stadtgebiet. Es ist Teil eines Stadtquartiers, welches durch die Moltkestraße im Nordwesten, die Salinenstraße im Nordosten, der Grabener Straße/B35 im Südwesten und der Durlacher Straße/B3 im Südosten begrenzt wird. Das Plangebiet selbst umfasst das Gebäude des Justus-Knecht-Gymnasiums und den Blockinnenbereich, welcher bis zur Bebauung in der Salinen- und Moltkestraße und der Durlacher Straße reicht.
Das Gebäude des Justus-Knecht-Gymnasiums liegt am südwestlichen Abschluss des Plangebietes und umfasst drei- bis vier Geschosse. Im Blockinnenbereich befindet sich ein weiteres zweigeschossiges Schulgebäude. Das restliche Schulgelände ist unbebaut. Es wird zu etwa 50% zu Sportzwecken genutzt und ist ansonsten durch Wiesen, Bäume und Sträucher geprägt. Die Grundstücke des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Bruchsal.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Gymnasialangebotes durch eine Schulerweiterung zu ermöglichen.
Um die notwendige bauliche Erweiterung der Schule am vorhandenen Standort zu sichern und damit die Rückführung der in der Vergangenheit ausgelagerten Klassen auf das Campusgelände zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Das sogenannte Campusgelände befindet sich nach Aufgabe der IU-Nutzung in einer Umstrukturierungsphase, so dass für bestehende Zwischennutzungen, wie in diesem Fall Klassen des Justus-Knecht-Gymnasiums (280 Schüler), ein neuer Standort gesucht werden muss.
Bei der Rückführung der betroffenen Klassen entsteht ein Bedarf von 10 Klassenräumen mit einem Raumprogramm von maximal 770 qm. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird die Errichtung eines Schulhauserweiterungsbaus im Blockinnenbereich, entsprechend dem Bebauungsplan, empfohlen.
Der Bebauungsplan wurde ausgearbeitet und liegt in der Fassung für die Offenlage vor.
Planungsrechtliche Gegebenheiten:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) 2025 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung „Schule“ und „Fläche für sportliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“, dar.
Für das Plangebiet besteht bisher kein Bebauungsplan. Das Gebiet liegt innerhalb des bebauten Bereichs der Stadt Bruchsal. Der Geltungsbereich des Plangebiets weist insgesamt eine Fläche von ca. 16.000 qm auf und kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Thema ergänzende Dateien:
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