Umwelt & Natur
Für die Entwicklung einer Stadt sind die Umweltbedingungen von elementarer Bedeutung. Der Umweltschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune und ist ohne die aktive Mitarbeit der Bevölkerung undenkbar. Ein ressourcenscho-
nendes, umweltgerechtes Verhalten ist eine der tragenden Säulen.
Unsere Tochtergesellschaft Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) berät u.a. über Stromsparen im Haushalt, erneuerbare Energien, Wasserspartipps und Förderprogramme der ewb.
www.ewb-bruchsal.de
Die Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe berät u.a. private Haushalte und Handwerks- und Gewerbebetriebe bezogen auf Energie und CO2-Einsparmöglichkeiten und klimaschutzrelevante Maßnahmen an bestehenden Gebäuden und an Neubauten. Weiter erhalten Sie Infos zu Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg in Sachen Altbausanierung
www.energieagentur-kreiska.de
Unter www.zeozweifrei.de bietet die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsuhe GmbH zudem umfassende Informationen darüber, wie Enerige eingespart werden kann und welche Potentiale an erneuerbaren Energien im Kreis Karlsruhe vorhanden sind.
Das Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS BW) bietet Bürgerinnen und Bürgern einen guten Zugang zu Umweltdaten. So kann sich jeder zu vielfältigen aktuellen Umweltthemen einen Überblick verschaffen. www.umwelt-bw.de
Zu den Aufgaben der Landesanstalt für Umwelt und Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) gehören neben der Politikberatung vor allem die Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmenkatalogen zum Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume. Hierzu initiiert und erstellt die LUBW notwendige wissenschaftliche Grundlagen und Programme und stellt die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung. www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Unter anderem können Sie bei der LUBW Informationen aus dem Daten- und Kartendienst erhalten.
Lokale Agenda 21 - Arbeitskreis Stadtentwicklung, Umwelt und Energie.
Die Stiftung Naturschutzfonds beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg informiert, dass für bestimmte Maßnahmen, die im Jahr 2012 beginnen sollen, Projektförderungen beantragt werden können.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Informationen zum Gegenstand der Projektförderungen, zu den zu beachtenden Antragsfristen (01.05.2011 für den allgemeinen Stiftungshaushalt und 15.06.2011 für Mittel aus Ersatzzahlungen/ehemals Ausgleichsabgaben) und weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.stiftung-naturschutz-bw.de.















