Ortschaftsräte
Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. In den 5 Bruchsaler Stadtteilen ist dies durch die Bildung von Ortschaftsräten erfolgt. Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin. Diese werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat hierbei ein Vorschlagsrecht.
Ortschaftsrat Büchenau |
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Ortschaftsrat Heidelsheim |
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Ortschaftsrat Helmsheim |
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Ortschaftsrat Obergrombach |
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Ortschaftsrat Untergrombach |
Kontakt
Geschäftsstelle Gemeinderat
Susanne Kaiser
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
Tel. 07251/79-232
Fax 07251/79-11232
susanne.kaiser@bruchsal.de














