Lebenslagen
4. Register und Rollen
Zur übergeordneten Lebenslage "Gewerbe"
Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.
Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (z.B. Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, aus dem hervorgeht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Im Bereich des Handwerks ist der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.
Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Sofern Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig sind, ist unter Umständen eine Eintragung in das Vermittlerregister notwendig.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht weiterer Verfahrensbeschreibungen zu diesem Thema.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am {0} freigegeben.Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Gewerberegisterauskunft beantragen
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Handelsregister - Einsicht nehmen
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Handwerksrolle - Auskunft beantragen
- Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
- Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
Kontakt
Stadt Bruchsal
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Kaiserstraße 66
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Fax 07251/79-222
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