Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

wasser

Die Stadt Bruchsal betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen.

Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.

Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben.

Die bisherige, einheitliche Abwassergebühr wird in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser (€/m³).

Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten, überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (€/m²).

Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch auch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und die Niederschlagswassergebühr senken. Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit schon in dieser Hinsicht investiert haben, werden zukünftig entlastet.

Es findet keine Gebührenerhöhung statt:
Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden neu aufgeteilt. Die Stadt Bruchsal erzielt dadurch keine Mehreinnahmen.